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Das deutsche Gesundheitssystem verstehen (Kapitel 4): Der Gemeinsame Bundesausschuss – Zusammensetzung, Arbeitsweise und Aufgaben

Der Name „Gemeinsamer Bundesausschuss“ ist für die meisten Menschen zunächst kryptisch. Aus der Bezeichnung lässt sich nicht erschließen, welche Aufgaben dieses Gremium, das von manchen als „Machtzentrum“, als der „kleine Gesetzgeber“, „das kleine Gesundheitsministerium“ oder in kritischen Diskussionen sogar als „Zentralkomitee des Gesundheitswesens“ bezeichnet wird, im deutschen Gesundheitssystem tatsächlich innehat.

„Der gemeinsame Bundesausschuss ist auch für viele Beschäftigte im Gesundheitswesen vor allem eine ‚black box‘ – der Name und auch die Abkürzung ‚G-BA‘ kennen sehr viele, aber was das Spitzengremium der Selbstverwaltungspartner der Gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich tut, welche Befugnisse er hat und auf welcher Rechtsgrundlage er arbeitet, ist häufig unklar oder sogar unbekannt.“ – Dr. Uwe K. Preusker, Referent der Schulung

Nüchtern betrachtet wurde der G-BA vom Gesetzgeber als juristische Person des öffentlichen Rechts geschaffen, um vor allem die in unbestimmten Rechtsbegriffen formulierten Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V für die gesundheitliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu konkretisieren – eine Aufgabe, die der Gesetzgeber selbst nicht übernimmt. 
Im Rahmen seiner ihm per Gesetz übertragenen rechtlichen Befugnisse und Aufgaben definiert der G-BA demnach, was im Einzelnen unter einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung zu verstehen ist. Durch die den Beschluss von rechtsverbindlichen Richtlinien, legt er den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten fest. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Umfassend und verständlich aufbereitet
Kapitel 4 der Schulung „Das deutsche Gesundheitssystem verstehen“ setzt genau dort an. In ca. 30 Minuten beschäftigt sich der Referent Dr. Uwe K. Preusker ausführlich mit diesem wichtigen Gremium und erläutert unter anderem:

  • die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Rechtsstellung des G-BA
  • die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Gremiums
  • die Grundlagen der Patientenbeteiligung im G-BA 

Zielgruppe:
Die Onlineschulung eignet sich ideal für alle die wissen möchten, wie der G-BA aufgebaut ist und arbeitet. Besonders angesprochen sind Neu- und Quereinsteiger in der Gesundheitsbranche, aber auch Beschäftigte aus Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Institutionen der Gesundheitswirtschaft sowie Unternehmen und Verbände des Gesundheitswesens. Studierende insbesondere der Gesundheitswissenschaftlichen Studiengänge, aber auch angehende Mediziner, Presseabteilungen in Gesundheitseinrichtungen und Unternehmen der Gesundheitsbranche können ebenfalls von der Schulung profitieren.